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   BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56   

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https://dejure.org/1957,7565
BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56 (https://dejure.org/1957,7565)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1957 - III ZR 2/56 (https://dejure.org/1957,7565)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1957 - III ZR 2/56 (https://dejure.org/1957,7565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßstab i.R.d. Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Abwendung der aus dem Zustand einer Straße sich ergebenden Gefahren - Ausübung verwaltungsmäßigen Ermessens bzgl. der Auswahl der i.R.d Abwendung der Gefahr zur Verfügung stehenden tauglichen Mittel - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1956 - III ZR 112/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56
    Der innere Grund für diese Auffassung ist der, daß auch das Aufstellen von Warnschildern Teil der Verkehrssicherungspflicht ist, soweit es sich darum handelt, die Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden Gefahrenstellen zu warnen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 8. April 1957 - III ZR 66/56 - sowie Urt vom 13. Dezember 1956 - III ZR 112/55 - S 5-6).
  • BGH, 08.04.1957 - III ZR 66/56

    Pflicht zur Aufstellung von Warnschildern mit dem Hinweis auf sich ergebende

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56
    Der innere Grund für diese Auffassung ist der, daß auch das Aufstellen von Warnschildern Teil der Verkehrssicherungspflicht ist, soweit es sich darum handelt, die Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergebenden Gefahrenstellen zu warnen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 8. April 1957 - III ZR 66/56 - sowie Urt vom 13. Dezember 1956 - III ZR 112/55 - S 5-6).
  • BGH, 07.02.1957 - III ZR 190/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.1957 - III ZR 2/56
    Der Senat hat bereits in seinem (unveröffentlichten) Urteil vom 7. Februar 1957 - III ZR 190/55 - S 9 ausgeführt, daß beim Vorhandensein eines Basaltkleinpflasters als Straßendecke der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße, das bei Nässe eine Rutsch- oder Schleudergefahr auslöst, der Verkehrssicherungspflichtige in der Regel seiner Sicherungspflicht durch Anbringung eines Warnschildes genügt, und nur dann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angenommen werden könnte, wenn eine besondere Gefährlichkeit der Straßenstelle zu sofortigen baulichen Maßnahmen Anlaß bietet.
  • BGH, 30.01.1958 - III ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei rutschgefährlichem Basaltpflaster (im Anschluß an III ZR 2/56 vom 15. April 1957 - VRS 13, 3; hier entschieden für eine städtische Ausfallstraße mit außergewöhnlicher Verkehrsdichte im Jahre 1953).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. April 1957 III ZR 2/56 - VRS 13, 3 - ausgeführt hat, muß der Verkehrssicherungspflichtige zur Abwendung der aus dem Zustand eines Weges drohenden Gefahren diejenigen Maßnahmen treffen, die objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind; die Auswahl unter den für dieses Ziel in gleicher Weise tauglichen Mitteln bildet dagegen eine Frage seines Ermessens.

    In der Revisionssache III ZR 2/56 war allerdings anders als im vorliegenden Rechtsstreit das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, daß der betreffende Straßenabschnitt im Hinblick auf die konkrete Situation und die von ihm ausgehende Gefahr nicht eine alsbaldige Umgestaltung der Straßendecke geboten habe.

    Wie nämlich der Senat wiederholt entschieden hat, auch das Berufungsgericht annimmt, gehört die Anbringung von Warnschildern dann zur Verkehrssicherungspflicht, wenn die Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße drohenden Gefahren gewarnt werden sollen (Urteile vom 13. Dezember 1956 III ZR 112/55 S. 5/6; 8. April 1957 III ZR 66/56 S. 9; auch 15. April 1957 III ZR 2/56 S. 11).

  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 91/58

    Rechtsmittel

    Diese mußte derart sein, daß sie sich als Ausnahme deutlich von der Regel abhob und kennzeichnete (vgl. Urteile vom 15. April 1957 III ZR 2/56 = VRS 13, 3; 30. Januar 1958 III ZR 104/57 = VRS 14, 331, auch vom 7. Februar 1957 III ZR 190/55 = VRS 12, 249).

    Denn er hat, wie im Urteil vom 15. April 1957 III ZR 2/56 dargelegt, zur Abwendung der sich aus dem Zustand einer Straße ergebenden Gefahren die Maßnahmen zu treffen, die objektiv hierzu erforderlich sind, wenn sie ihm nach objektiven Maßstäben auch zumutbar sind.

  • BGH, 26.10.1972 - III ZR 2/71

    Verfüllen von Leitungsgräben durch die Stadtwerke - Verletzung einer

    Wie auch sonst im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Pflichtige vielmehr in der Wahl der - allerdings geeigneten - Mittel zur Erfüllung seiner Prüfungspflicht frei (vgl. Senatsurteile vom 15. April 1957 - III ZR 2/56 - in VRS 13, 3/4, vom 30. Januar 1958 - III ZR 104/57 - in MDR 58, 408, vom 14. April 1958 - III ZR 186/56 - in VersR 58, 380, 381, vom 7. Januar 1960 - III ZR 58/59 - in VersR 60, 237, 238; Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, S. 21).
  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (Urteile vom 15. April 1957 III ZR 2/56 = LM § 823 [Ea] BGB Nr. 10 und vom 14. Oktober 1957 III ZR 91/56 = VersR 1957, 756), muß sich der Verkehr mit Unzulänglichkeiten des deutschen Straßennetzes noch weithin abfinden, weil dessen Verbesserung mit der Entwicklung des Kraftverkehrs nicht Schritt halten kann.
  • BGH, 14.04.1958 - III ZR 186/56

    Rechtsmittel

    Besteht eine Gefahr für die Straßenbenutzer, dann unterliegt es nicht mehr dem Ermessen des Verkehrssicherungspflichtigen, ob er eingreifen will; eine Ermessensfrage ist es nur, was er veranlassen will (III ZR 2/56 vom 15. April 1957 = LM Nr. 10 zu BGE § 823 - E a).
  • BGH, 14.10.1957 - III ZR 91/56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat schon früher ausgesprochen, ein Schadensersatzanspruch könne nicht ohne weiteres darauf gegründet werden, daß der Verkehrssicherungspflichtige - selbst der finanziell Leistungsfähige - eine den modernen Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Um- oder Neubau einer Straße noch nicht durchgeführt habe, sofern nur objektiv ausreichende andere Sicherungsmaßnahmen - wie zulängliche Gefahrenwarnungen - getroffen worden seien (Urteil vom 15.4.1957 - III ZR 2/56 - LM BGB § 823 (Ea) Nr. 10).
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